Strafrecht
Das Strafrecht berührt elementare Bereiche unseres Lebens.
Als Strafverteidiger und Berater in strafrechtlichen Fragen gilt es, Rechtsprechung zu kennen, Verteidigungsstrategien aufzustellen und kommunizieren zu können.
Statistiken zeigen, dass gerade im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens, also bereits beim ersten Anzeichen einer polizeilichen Ermittlung gegen die eigene Person als Beschuldigter, das Hinzuziehen eines Strafverteidigers die Wahrscheinlichkeit der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft beträchtlich erhöht.
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber den Schutz von Opfern verstärkt. Opfer von Straftaten haben jedoch häufig nicht die Kraft und die Möglichkeiten, die Schutzregelungen für sich zu nutzen. An dieser Stelle empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Strafrecht. Von der anwaltlichen Beratung bis zur Nebenklagevertretung können Sie auf unsere kompetente Hilfe vertrauen.
Aber auch die präventive Strafrechtsberatung rückt immer weiter in den Vordergrund. Besonders in Unternehmen wächst die Sensibilität für Fragen mit strafrechtlichem Bezug: Wann begehe ich eine Insolvenzverschleppung, welche Handlungen verstoßen gegen das Geldwäscheverbot und wann gelten Finanztransaktionen als Veruntreuung?
Die gesetzlich bestimmte Grundpflicht eines Strafverteidigers bei der Vertretung Ihrer Interessen, ist die Verschwiegenheit. Nur so kann das notwendige Vertrauensverhältnis aufgebaut und gefestigt werden.
Jede Information, die wir von Ihnen erhalten, behandeln wir streng vertraulich.
Lesen Sie hier, wie andere Mandanten Herrn Rechtsanwalt Eils bewertet haben: