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Verkehrsrecht

Unfallschaden

Verkehrsrecht

Auf dem Gebiet des Verkehrsrecht bietet Ihnen unsere Kanzlei umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfallschäden und in anderen Fällen, die durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und das neue Fahreignungsregister (FAER) geregelt werden.

Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurden, garantiert Ihnen die Einschaltung eines Rechtsanwalt eine optimale Schadensregulierung. Dank der jahrelangen Erfahrung unserer Kanzlei gehen Ihnen keine Ansprüche verloren. Neben den Sachschäden kommt es leider auch häufiger zu Personenschäden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld zu berechnen und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung erfolgreich durchzusetzen.

Nach einem Verkehrsunfall, den Sie nicht verschuldet haben, bekommen Sie alle unfallbedingten Schadenspositionen (inkl. Anwaltskosten) von der gegnerischen Versicherung ersetzt, bis auf eine:

IHRE ZEIT

Unter der Kanzleirufnummer 0202 – 241 342 7 erreichen Sie unsere fachkompetenten Mitarbeiter, die Ihnen die Regulierung Ihres Schadensfalles erleichtern werden:

In nur wenigen Schritten fragen wir die relevanten Informationen ab, um unverzüglich mit der Regulierung Ihres Schadensfalles beginnen zu können. Neben der telefonischen Schadensmeldung vereinbaren wir mit Ihnen gerne auch (zusätzlich) einen Kanzleitermin, um die Unfallabwicklung persönlich besprechen zu können.

Die telefonische Schadensmeldung ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden!

Wir ermitteln die gegnerische Haftpflichtversicherung, erläutern den Unfallhergang, aus dem sich die Eintrittspflicht der gegnerischen Versicherung ergibt und fordern die Versicherung anwaltlich auf, Ihre unfallbedingten Schäden (Fahrzeugschäden, Personenschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, etc.) zu ersetzen. Durch die Regulierung über unsere Kanzlei erhalten Sie die Sicherheit, dass es zu keinen unzulässigen Kürzungen der Schadenssummen durch die gegnerische Versicherung kommt. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in dem gerichtlichen Zivilprozess.

Statt einer Fortbildung zum Verkehrsrechtsexperten bietet Ihnen das Konzept unserer Kanzlei eine

  • zielorientierte
  • professionelle
  • zuverlässige

Schadensabwicklung.

Vertrauen Sie unserer langjährigen anwaltlichen Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und insbesondere der Unfallschadensabwicklung. Bevor für Sie Kosten entstehen können, klären wir Sie selbstverständlich schriftlich auf.

Unser Regulierungsservice bezieht sich ausschließlich auf die Geltendmachung Ihrer Schadenspositionen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Gegenüber Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung treten wir nicht auf.

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