Hilfen – Corona Krise
Durch Bund und Länder wurden aufgrund der Corona-Pandemie bisher weitreichende Maßnahmen beschlossen, über die wir Sie hiermit informieren: Steuerrecht Anträge auf Stundung sind möglich (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer). Zinsen werden nicht berechnet. Vorauszahlungen können abgepasst werden (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer). Die nachträgliche Erstattung für bereits geleistete Vorauszahlungen ist sogar möglich. Bis zum 31.12.2020 soll auf Vollstreckungsmaßnahmen für rückständige oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdende von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern abgesehen werden. Säumniszuschläge werden nicht berechnet. Finanzämter in NRW setzen auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (1/11) für Dauerfristverlängerungen bis auf „Null“ fest. Die nachträgliche Erstattung ist sogar möglich. Sämtliche Anträge werden...Read More