Sozialrecht
Das Sozialrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete. Es reicht vom Sozialversicherungsrecht (z.B. Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) über das Entschädigungsrecht (z.B. für Opfer von Gewalttaten) bis hin zum Hilfe- und Förderungsrecht (z.B. Sozialhilfe).
Vielen Anspruchsberechtigten ist oft gar nicht bewusst, welche Anträge auf Leistungen sie stellen und bei welcher Behörde sie dies tun können.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Nach unseren Erfahrungen kann durch die anwaltliche Hilfe häufig eine deutlich schnellere Lösung gegenüber der jeweiligen Behörde erzielt werden.
Das Sozialrecht ist an vielen Stellen auch sehr eng verzahnt mit dem Arbeitsrecht (z.B. in den Bereichen Arbeitslosengeld, Krankengeld, Sonderkündigungsschutz und Zusatzurlaub als Schwerbehinderter, etc.). Wir können Sie daher auch im Arbeitsverhältnis oder bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund unserer Tätigkeit und Erfahrung in beiden Rechtsgebieten erfolgreich vertreten.
Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Sozialrecht liegt im Bereich des Schwerbehindertenrechts. Hier vertreten wir unsere Mandanten bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und im sozialgerichtlichen Verfahren.