Mit der Abmahnung können die Arbeitsvertragsparteien gegenseitig Pflichtverstöße im Arbeitsverhältnis beanstanden. Soll eine Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe oder Gründe im Leistungsbereich gestützt werden, ist die Abmahnung in aller Regel als Vorstufe zur Kündigung erforderlich. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion und soll der anderen Vertragspartei die Gelegenheit geben, das vertragswidrige Verhalten künftig zu ändern.
Bei der Formulierung von Abmahnungen können leicht Fehler unterlaufen oder Ungenauigkeiten enthalten sein, welche die Wirksamkeit der Abmahnung beeinträchtigen können. Auch ist natürlich stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Mittels der Abmahnung gegenüber dem jeweiligen Pflichtverstoß zu berücksichtigen.